Reparatur- und Nutzungsausfallbestätigung
Reparaturbestätigung:
- Sie haben Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert, dann benötigen Sie für die Erstattung des Nutzungsausfalls oder der entstandenen Mietwagenkosten einen Nachweis der Reparatur, die sogenannte Reparaturbestätigung.
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Diese Reparaturbestätigung dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur. Darin wird bescheinigt, dass die Wiederherstellung in der Werkstatt oder die Reparatur in Eigenregie sach- und fachgerecht erfolgt ist. Insbesondere die Dauer der Reparatur wird dokumentiert. Diesen Zeitnachweis benötigen Sie, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit optimal durchsetzen möchten.
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Die Kosten für die Reparaturbestätigung trägt bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallgegners. Dabei steht es Ihnen frei, den dafür notwendigen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Nutzen Sie dieses Recht und lassen Sie sich von mir eine Reparaturbestätigung erstellen!
Nutzungsausfallbestätigung:
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Die Entstehung einer Nutzungsausfallentschädigung, resultiert daraus, dass Sie Ihr Fahrzeug wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht benutzen können. Die Kosten wie Kfz-Steuer oder die Versicherung für Ihr Fahrzeug laufen weiter, obwohl Ihr Fahrzeug zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einsatzbereit ist. In der Regel wird diese Entschädigung erstattet, wenn Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Um diesen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis in Form der Reparaturbestätigung.
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Einen besonders hohen Stellenwert hat der Ausfall eines Fahrzeugs natürlich für Gewerbetreibende. Wird durch den Unfall der Gewinn Ihres Unternehmens reduziert, können Sie von der gegnerischen Versicherung den Gewinnverlust in Anspruch nehmen. Dabei geht es nicht um den Umsatz – da für die aufzubringende Leistung ja auch ein Aufwand anfällt. Der Gewinn dagegen fällt ebenfalls unter die Nutzungsausfallerstattung.
Für die Abrechnung der Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie zwei wichtige Nachweise:
- Den Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – entweder weil es in der Reparatur war oder weil es nicht verkehrssicher war.
- Den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder dass Sie bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben.
Hinweis: Diese Nachweise können Sie zum Beispiel durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfallbestätigung, Abmeldebescheinigung, den Kaufvertrag für ein neues Auto oder den Reparaturablaufplan einer Werkstatt erbringen.