Schadengutachten

Hatten Sie einen Verkehrsunfall ohne Ihr Verschulden? Dann muss der Verursacher des Unfalls dafür aufkommen. Meist kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Umfang des Schadens ist oder welche Auswirkungen er auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hat. Auch wenn es wie ein Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.

Vorteile eines Unfallgutachtens:

Beweissicherung

Für die umfassende Beweissicherung erstelle ich eine umfassende Dokumentation des Schadens, so das Sie die Mängel sach – und fachgerecht beheben lassen können. Dadurch können keine weiteren Differenzen über das Ausmaß der Beschädigung entstehen.

Mietwagen

Während der Reparaturdauer steht Ihnen rechtlich ein Mietwagen zu. Ich berechnen Ihnen die tatsächlich zustehende Mietwagenklasse für den Ausfall ihres Fahrzeuges.

Abrechnungsgrundlage

Als Abrechnungsgrundlage für die Versicherung, falls Sie sich die entstandenen Kosten ausbezahlen lassen möchten, dient das Unfallgutachten. Dies ist die sogenannte Fiktive Abrechnung, die meist zugunsten des Geschädigten geht.

„Treu und Glauben“

Bei weiterem Verkauf des Fahrzeugs müssen alle Reparaturen bzw. Schäden wahrheitsgemäß angegeben werden, gemäß dem Prinzip des deutschen Rechts „Treu und Glauben“: Vertragspartner ist verpflichtet, alle Werbemessungsfaktoren zu offenbaren (positiv wie negativ). Das Unfallgutachten hilft Ihnen in diesem Fall, den genauen Schadenumfang zu dokumentieren.

Nutzungsausfall

Falls Sie ihren Mietwagen nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie das Recht sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs erstatten zu lassen. Dieser Tagessatz wird im Unfallgutachten durch mich ermittelt. 

Minderwert

Bei einem Schadengutachten wird auch der Minderwert ermittelt. Auch wenn das Auto wieder vollständig repariert wird, haftet ein Makel an dem Fahrzeug. Sie werden beim Verkauf für einen Unfallwagen einen geringeren Preis erzielen. Daher berechnet der Schadengutachter eine entsprechende Wertminderung, die Ihnen als Ausgleich zusteht.

Kostenlos

Sollten Sie keine Teilschuld an dem Unfallereignis haben, ist das unabhängige und freie Schadengutachten für Sie völlig kostenlos. Ich rechne mit der Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab.

Wiederbeschaffungswert

Sollte nach dem Unfall ein Totalschaden vorliegen, ermittle ich den Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug (Wert vor dem Ereignis), sowie den Restwert. Die regulierende Versicherung rechnet normalerweise auf Grundlage des Schadengutachtens ab.

Ihre Ansprüche aus einem Haftpflichtschaden:

Sachkosten

Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Entsorgungskosten, Sachschäden, Wiederbeschaffungskosten

Personenbezogene Ansprüche

Arztkosten, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, Sachverständigengebühren, Anwaltshonorar, Auslagenpauschale, Finanzierungsgebühren, Zulassungsgebühren, Ummeldegebühren, Standkosten

Hier rate und empfehle ich die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Verkehrs- und Schadensrecht, der Sie in allen Belangen ausführlich und kompetent berät. Gerne vermittle ich Ihnen auch einen Anwalt.

Wichtig:  Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Anwaltskosten die gegnerische Versicherung!!!